Vor allem das Sparprogramm und die Regelsatzberechnung standen im Mittelpunkt der Kritik. Die Situation von Frauen und Alleinerziehende wurde authentisch dargelegt von Personen, die tagtäglich mit dem Alltag von bedürftigen Frauen konfrontiert sind: Gisela Steinhilber (AWO), Bettina Noack (Mütter- und Nachbarschaftszentrum), Peter Langos ( Arbeiterbildung ) und Martin Gross (ver.di). Die Neuberechnung des ALG-II-Regelsatzes lässt beispielsweise Müttern viel zu wenig Spielraum. Für die ganz normalen Bedarfe wie Kinderschuhe oder auch nur die Praxisgebühr fehlt das Geld. Insgesamt stellten die Expert_innen fest: Armut führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen – es fehlt das Geld für gesunde Ernährung und ebenso gehen die Frauen zu spät zum Arzt, weil das Geld für die Praxisgebühr fehlt. Kürzungen zu Lasten von Frauen, die in Armut leben, darf es nicht geben. Im Gegenteil : Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Neuberechnung des Regelsatzes zeigt eindeutig – die Menschen haben nicht nur das Recht auf ein physisches Existenzminimum sondern auch auf gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe.



