Problematisch ist die generelle Ablehnung des gesetzlichen Mindestlohns und eine ablehnende Haltung gegenüber branchenspezifischen Mindestlöhnen. In Zukunft gibt es die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nicht mehr per Verordnung, sondern nur noch durch eine einvernehmliche Entscheidung im Kabinett. Damit wird das Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung deutlich erschwert. Ein erstes Beispiel dafür gab es bereits bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags in der Abfallwirtschaft. Zudem beabsichtigt die Koalition, bestehende branchenspezifische Mindestlöhne bis 2011 zu evaluieren. Es soll überprüft werden, ob Arbeitsplätze verloren gehen. Es ist zu befürchten, dass um jeden branchenspezifischen Mindestlohn hart gekämpft werden muss.
Dafür soll die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne festgeschrieben werden. Dies ist eine Placebo-Maßnahme, die die Einkommenssituation von Geringverdienern nicht verbessern wird.
Besonders problematisch für die Struktur des Arbeitsmarkts ist, dass die Erhöhung und die Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs geprüft und ggf. verändert werden soll. Damit wird das Normalarbeitsverhältnis weiter durch die subventionierte geringfügige Beschäftigung untergraben.
Ältere Arbeitnehmer sollen zukünftig keine staatliche Förderung zur Frühverrentung mehr erhalten. Stattdessen soll die Erwerbsbeteiligung älterer ArbeitnehmerInnen gesteigert werden. Wie dies geschehen soll ist allerdings unklar.
Die Fehlanreize, die dazu führen, dass viele Unternehmen verstärkt kurzfristige Renditeziele im Blick haben, sollen überarbeitet werden. Deshalb sieht der Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung der jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung vor. Die Manager und Eigentümer sollen sich zukünftig stärker am langfristigen Erfolg eines Unternehmens orientieren.



