Kleine Anfrage: Kontrolle der Leiharbeitsbranche ist mangelhaft

Beate Müller-Gemmeke hat durch eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung herausgefunden, dass die Kontrollen der Verleihunternehmen höchst mangelhaft sind und viele Tarifverträge gegen Gesetze verstoßen. Sie fordert eine deutliche Erhöhung der Zahl der Prüfer, die das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kontrollieren, und eine gesetzliche Prüfung neu abgeschlossener Tarifverträge auf die Vereinbarkeit mit bestehenden Gesetzen.

 

Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Die Bundesregierung nimmt offenbar in Kauf, dass bei Tarifverträgen in der Leiharbeitsbranche häufig gegen das Gesetz verstoßen wird. Das zeigen die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Kontrolle und Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ . Die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen in der Leiharbeitsbranche ist mehr als unzureichend. Damit nimmt die schwarz-gelbe Koalition in kauf, dass weiter Missbrauch in der Leiharbeitsbranche betrieben wird und zunehmend soziale Verwerfungen in den Betrieben verursacht werden.

 

Die Bundesregierung prüft bei Tarifverträgen in der Leiharbeitsbranche nicht, ob sie mit geltenden Gesetzen zu vereinbaren sind. Sie schiebt den Schwarzen Peter weiter und beruft sich stattdessen darauf, dass für die Prüfung allein die Gerichte zuständig sind.

 

Diese Praxis ist absurd und muss sich ändern. Tarifverträge dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Deswegen muss die Politik darüber nachdenken, ob eine staatliche Stelle geschaffen werden soll, die neu abgeschlossene Tarifverträge dahingehend überprüft.

 

Unsere Kleine Anfrage hat auch gezeigt, dass die Kontrolle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes völlig ungenügend ist und die verhängten Bußgelder kaum Wirkung zeigen. Ende 2008 gab es 15.964 Verleihunternehmen und 2139 Bußgeldverfahren. Obwohl die Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche von 300.000 im Jahr 2004 auf 750.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter heute extrem zugenommen hat, wurde die Zahl der Kontrolleure kaum aufgestockt. Die 25 zusätzlichen Kontrolleure, die jetzt von der Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr befristet eingestellt werden, sind dabei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen daher eine deutliche Aufstockung des Personals zur Kontrolle der Verleihunternehmen.

 

Die Bundesregierung muss gerade die Interessen der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche ernst nehmen, da diese einem besonderen Druck durch die hohen Flexibilitätsanforderungen ausgesetzt sind. Sie muss ihrer Pflicht, die Beschäftigten zu schützen, besser nachkommen als bisher und darf sich nicht nur auf die Seite derjenigen schlagen, die sichere Arbeitsplätze haben und finanziell besser gestellt sind.

 

Der Missbrauch in der Leiharbeit geht unaufhörlich weiter und die Bundesregierung schaut zu: die Leiharbeitsbranche muss dringend reguliert werden und Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen die gleichen Entgelte und Arbeitsbedingungen erhalten wie die Stammbelegschaften. Ihnen muss zudem eine Flexibilitätsprämie in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns gezahlt werden, damit wenigstens ein Teil der höheren Anforderungen wenigstens finanziell ausgeglichen wird.

 

Um die Kleine Anfrage einschließlich der Antwort der Bundesregierung zu lesen, klicken Sie <media 1214>hier</media>.

 

Die Pressemitteilung zum Thema finden Sie <media 1213>hier</media>.

 

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