Wir begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht hat, dass Gewerkschaften, die mit Gefälligkeitstarifverträgen Löhne drücken, keinen Platz in der deutschen Gewerkschaftslandschaft haben. Gewerkschaften, die mangels Durchsetzungskraft nicht einmal dazu in der Lage gewesen wären, auch nur einem einzigen Unternehmen einen Tarifvertrag aufzuzwingen, verdienen diesen Namen nicht.
Die Unternehmen, die mit Hilfe der CGZP die Löhne gedrückt haben, erhalten nun eine teure Rechnung. Sie müssen voraussichtlich Sozialversicherungsbeiträge und eventuell auch Löhne in einem beträchtlichen Ausmaß nachzahlen, wenn die beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer diese einklagen. Das ist die Konsequenz aus einem verantwortungslosen Verhalten gegenüber den Beschäftigten und den Wettbewerbern, die faire Löhne gezahlt haben.
Wir gehen davon aus, dass auch die Vergütungsregelungen in vergangenen Jahren, die sich auf Tarifverträge der CGZP bezogen, nichtig sind. Deswegen muss die Bundesregierung die Deutsche Rentenversicherung anweisen, unverzüglich mittels Betriebsprüfungen die Ansprüche der Beschäftigten vor der Verjährung zu schützen. Das ist ihre Pflicht und das ist sie den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitern schuldig, die jahrelang für Hungerlöhne beschäftigt wurden.



