Anträge: Saisonarbeit und konzerninterne Entleihe

Die Europäische Kommission hat im Juli 2010 mehrere Richtlinienentwürfe vorgelegt, mit denen Änderungen für die Arbeitsmigration von Drittstaatsangehörigen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht werden sollen. Veränderungen müssen aber immer die Beschäftigten schützen entsprechend dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“.

 

Konkret geht es um die EU-Richtlinien „Saisonarbeitskräfte“ und „Konzerninterne Entsendung“ von Drittstaatsangehörigen. Die bisherigen Richtlinie-Vorschläge der EU sehen wir kritisch. Um dem Anspruch auf eine umfassende Verbesserung der Rechte der Beschäftigten gerecht zu werden, sind Korrekturen an dem bisher vorgelegten Regelungsentwurf vorzunehmen. Die Bundesregierung muss sich im weiteren Verlauf der Verhandlungen dafür einsetzen, dass keine neuen Möglichkeiten zu Lohndumping und Ungleichbehandlung geschaffen werden. Deshalb habe ich zusammen mit meinem Kollegen Memet Kilic zwei Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen Eckpunkte formuliert sind, für deren Umsetzung sich die Bundesregierung einsetzen soll.

 

Um die Anträge zu lesen, klicken Sie <media 1900 _blank>hier</media> und <media 1901 _blank>hier</media>.

 

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