Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias (BT-Drs. 3691).
Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen haben und fordert wie kaum eine andere das Gewissen und Herz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dem Engagement der im Rahmen der Operation ATALANTA eingesetzten Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Familienangehörigen gilt unsere große Wertschätzung und zutiefst empfundener Dank.
Die Gründe für unsere Enthaltung zum Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation ATALANTA möchten wir im Folgenden darlegen:
Der Bürgerkrieg und der Staatszerfall in Somalia bedrohen die Sicherheit in der Region. Durch die Piraterie sind die Seewege am Horn von Afrika ernsthaft gefährdet. Gemeinsames internationales Handeln ist erforderlich.
Es ist ein rechtsfreier Raum entstanden, in dem bewaffnete Milizen operieren und Waffenschmuggel in großem Ausmaß stattfindet. Die somalischen Gewässer entziehen sich der staatlichen Kontrolle und sind zu einem Brennpunkt der internationalen organisierten Kriminalität geworden. Das Fehlen einer Küstenwache wurde von ausländischen Fischereiflotten in großem Umfang für illegalen Fischfang genutzt und begünstigte die massive Verklappung von Giftmüll vor der Küste Somalias. Durch die Überfischung der Gewässer wurde den somalischen Fischern die Lebensgrundlage entzogen. Hierin liegt auch eine von vielen Ursachen für die sich ausdehnende Piraterie am Horn von Afrika, die die internationalen Seewege und die Lieferung von Nahrungsmitteln für die Not leidende somalische Bevölkerung bedroht.
Die Operation ATALANTA ist völkerrechtlich legitimiert und setzt auf multilaterales Handeln. Doch die Ursachen des zerfallenden Staatswesens in Somalia und der Piraterie am Horn von Afrika lässt das vorgelegte Mandat außer Acht.
Der Schutz der internationalen Seewege ist eine kollektive Sicherheitsaufgabe und damit eine Aufgabe der Vereinten Nationen und der internationalen Staatengemeinschaft. Die hohe See steht nach dem UN-Seerechtsabkommen von 1982 allen gleichermaßen zur friedlichen Nutzung zu. Mit dem Mandat der Vereinten Nationen und der Gemeinsamen Aktion und den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union sind die völker- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine deutsche Beteiligung nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes erfüllt. Die multilaterale Operation ATALANTA hat zum Schutz humanitärer Hilfslieferungen und zur Vereitelung von seeräuberischen Handlungen, bewaffneten Raubüberfällen und Geiselnahmen beigetragen.
Sie setzt jedoch lediglich am Symptom an. Mit einem solchen Ansatz lässt sich das Problem der Piraterie aber nicht lösen. Neben ATALANTA ist die internationale und deutsche Strategie einseitig auf die Unterstützung der Übergangsregierung ausgerichtet, die aufgrund von Machtmissbrauch und massiver Korruption von der somalischen Bevölkerung nicht als legitime Regierung Somalias anerkannt wird. Die Ursachen des zerfallenden Staatswesens in Somalia und der Piraterie am Horn von Afrika werden nicht im erforderlichen Maß bekämpft. Die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass sich die Probleme weiter verschärfen. Der Alltag der Menschen ist von bitterer Armut, der Willkürherrschaft von Milizen, Flucht und Gewalt geprägt.
Die Probleme in Somalia werden so nicht gelöst. Der Ausdehnung der Piraterie begegnet man lediglich mit einer Ausdehnung des Operationsgebietes, das im Mandat nicht näher definiert ist und dessen Größe sich daher zunehmend der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen droht.
Die Anzahl der Piratenangriffe haben sich seit Beginn der Militäraktion kontinuierlich erhöht, die Lösegeldsummen werden immer höher. Während die Piraterie im Golf von Aden gesunken ist, stieg sie im Somalibecken und Indischen Ozean an. Der erweiterte Aktionsradius der Piraten führt zu einer ständigen Ausweitung des Mandatsgebietes von ATALANTA. Die einseitige Konzentration auf die Symptombekämpfung birgt die Gefahr einer zunehmenden Tendenz zu schnellen, aber nicht nachhaltigen militärischen Antworten. Die Unbestimmtheit des Operationsgebietes stellt zudem ein ernsthaftes Problem für die Wahrung der parlamentarischen Kontrolle von Einsätzen der Bundeswehr dar.
Es bedarf einer kohärenten Gesamtstrategie, in deren Rahmen die EU-geführte Operation ATALANTA eine notwendige und sinnvolle Komponente sein kann.
Im Vordergrund muss dabei die Eindämmung der Gewalt und Suche nach einer politischen Lösung stehen. Deutschland muss sich für einen nachhaltigen Friedensprozess einsetzen, der alle gesprächsbereiten Gruppierungen in Somalia mit einbindet und einen Staatsaufbau von unten her durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit als legitim anerkannten lokalen Autoritäten unterstützt. Wichtig ist dabei, dass alle Konfliktparteien, einschließlich der somalischen Übergangsregierung, sowie die Friedensmission der Afrikanischen Union für Somalia (AMISOM) die Mindeststandards des humanitären Völkerrechts und Menschenrechte achten.
Zur Förderung des Friedens und Bekämpfung von Piraterie gehört auch eine konsequente Entwaffnung. Dies beinhaltet auch, dem anhaltenden Waffenschmuggel entschieden entgegenzuwirken und sich für eine strikte Einhaltung des Waffenembargos unter Überwachung durch die Vereinten Nationen einzusetzen.
Die Ausrüstungs- und Ausbildungsprogramme für bewaffnete Kräfte der somalischen Übergangsregierung tragen zur Steigerung des Gewaltniveaus in Somalia bei und sollten daher ausgesetzt werden. Die internationale Gemeinschaft und die Bundesrepublik müssen in Somalia den Fokus stärker auf Maßnahmen der Demilitarisierung, Demobilisierung und Reintegration von bewaffneten Kämpfern richten
Für eine nachhaltige Ursachenbekämpfung ist zentral, durch Maßnahmen zur Armutsreduktion und die Eröffnung von alternativen wirtschaftlichen Perspektiven der Piraterie den Nährboden zu entziehen. Gezielte Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für die somalische Bevölkerung und eine Verstärkung der Versorgungs- und Entwicklungshilfe sind hierbei unverzichtbare Bestandteile. Der illegale Fischfang europäischer und asiatischer Fischtrawler und die illegale Müllentsorgung in somalischen Gewässern müssen wirksam unterbunden werden.
Piraterie ist eine Form transnationaler organisierter Kriminalität, das Kapern von Schiffen nur Teil komplexer Strukturen und Prozesse. Um diese zu zerschlagen und die Drahtzieher im Hintergrund aufzuspüren, nützen Kriegsschiffe und Aufklärungsflugzeuge wenig. Eine bewährte Methode zur Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität sollte auch bei der Pirateriebekämpfung verstärkt umgesetzt werden: Geldwäsche von erpressten Lösegeldern der Piraten international wirksam zu verfolgen. Bemühungen hierzu sind zwar in Ansätzen vorhanden, müssen aber noch deutlich ausgebaut werden.
Die Mission setzt nicht bei den gesellschaftlichen Ursachen der Piraterie an. Der Ursprung der Piraterie liegt nicht auf dem Meer, sondern auf dem Land. Würde die internationale Gemeinschaft mit dem gleichen Kooperationswillen und Engagement, wie sie ihn bei der Operation ATALANTA unter Beweis stellt, auch die Ursachen der Piraterie bekämpfen, könnten deutlich größere Fortschritte bei der Schaffung von Sicherheit in der Region erzielt werden. Wir brauchen daher eine kohärente Gesamtstrategie, in der der Einsatz von Militär als eine Komponente klar definiert und begrenzt ist. Hierzu gehört auch, eine Perspektive für die Beendigung des Einsatzes von Anfang an mitzudenken. Trotz der Ausweitung der Operation ATALANTA nimmt die Piraterie am Horn von Afrika zu. Die Antwort darauf kann nicht immer wieder eine weitere Ausdehnung des Militäreinsatzes sein, während die Lösung der Probleme aus den Augen gerät. Einem Mandat für den Einsatz von Militär ohne die aufgezeigten zivilen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wurzeln von Piraterie können wir daher nicht zustimmen.



