Das Scheitern der Verhandlungen führt dazu, dass die unzureichende Verordnung von 1997 weiter gilt. Einige Mitgliedsländer, darunter auch Deutschland, haben sich dem Druck der Kommission gebeugt, die auf „internationale Handelspartner“ verweist. Vor allem der Bundeswirtschaftsminister Brüderle kämpfte für das Scheitern und agiert so vollkommen unverantwortlich gegenüber den Bürger_innen. Das Interesse der europäischen Bürger_innen nach einer transparenten Lebensmittelkennzeichnung gerät so ins Hintertreffen. Auch den Interessen der europäischen Bauern, die nach konventionellen Züchtungsmethoden produzieren, wird die alte Regelung absolut nicht gerecht. Stattdessen werden die Interessen von Drittstaaten wie den USA bedient – sie können ihr Fleisch ungekennzeichnet weiter auf dem europäischen Markt vertreiben.
Die Mitgliedstaaten ignorieren damit die Anliegen der Bürger_innen, die sich aus ethischen Gründen und aus Gründen des Tierschutzes ganz klar gegen das Klonen von Tieren aussprechen und Lebensmittel von geklonten Tieren und deren Nachkommen ablehnen.



