Kleine Anfrage: Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

Die Bundesregierung hat den Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche im Bereich SGB II und III abgelehnt – aus Mangel an „öffentlichem Interesse“. Die Bundesregierung lässt dadurch zu, dass etliche Beschäftigte zusätzliches Arbeitslosengeld II beantragen müssen, um ihren Lohn aufzustocken. Unsere Kleine Anfrage zeigt, dass sich die Bundesregierung hinter fadenscheinigen Definitionen versteckt und sich damit gegen eine faire Entlohnung der Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche stellt. Verantwortliche Politik sieht anders aus.   

 

„Mangelndes öffentliches Interesse“ – damit ist der Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom Tisch. Begründet wird die Ablehnung mit der niedrigen Tarifbindung in der Weiterbildungsbranche. Demnach vertrete der größte Arbeitgeberverband nur ca. 20 Prozent der Beschäftigten. Für den Rest der Arbeitgeber in der Branche wäre es laut BMAS nicht zumutbar, wenn die Entgelte und Arbeitsbedingungen auch für sie gelten würden. 

 

Für uns Grüne ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. Wir vertreten die Auffassung, dass die Tarifbindung im Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht als Kriterium für die Beurteilung des öffentlichen Interesses vorgesehen ist.  Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1977 wäre ein öffentliches Interesse zu bejahen, wenn eine Gefährdung des Arbeitsfriedens durch eine Aushöhlung des Tarifvertrags vorliegt oder wenn durch einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, angemessene Arbeitsbedingungen gesichert und damit Lohndrückerei und sogenannte Schmutzkonkurrenz beseitigt würde. Hätte die Bundesregierung diese Kriterien angelegt, hätte sie das öffentliche Interesse bejahen und dem Antrag stattgeben müssen. 

 

Die Bundesregierung interpretiert die Gesetzeslage jedoch einseitig zu Ungunsten der Beschäftigten und beruft sich auf einen Kommentar von Prof. Thüsing, dass eine „gewisse“ Repräsentativität notwendig sei. Ignoriert wird dabei, dass durch steigende Tarifflucht der Arbeitgeber eine Repräsentativität immer weniger erreicht werden kann – dies wirkt wie ein Zirkelschluss. Und deswegen ist es auch gut, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine definierte Tarifbindung nicht vorsieht.

 

Zudem verschweigt die Bundesregierung in der Kleinen Anfrage einen weiteren Kommentar von Prof. Thüsing zum Thema „öffentliches Interesse“. Dort ist eindeutig nachzulesen, dass allgemeine sozialpolitische Zielsetzungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten müssen, nachdem der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt hat, dass das Gesetz faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und die Ordnungs- und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie sichern soll. Diese Kriterien wurden von Bundesregierung nicht beachtet, obwohl die Weiterbildungsbranche von massiver Tarifflucht und Dumpinglöhnen gekennzeichnet ist. 

 

Die sture Haltung der Bundesregierung hat fatale Folgen: Die Beschäftigten der Weiterbildungsbranche bekommen weiter Entgelte, von denen sie teilweise nicht leben können. Absurd ist das auch, weil die Beschäftigten, die im Bereich SGB II/III arbeiten, in der Regel einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben. Ihre Aufgabe ist es, Erwerbslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen zu qualifizieren. Und doch müssen sie selber zur Arge gehen und aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen. Gute Rahmenbedingungen für gute Qualifizierung sehen anders aus.  

 

Die Bundesregierung beweist damit einmal mehr – ihr fehlt jegliche Empathie für Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen.

 

Um die komplette Kleine Anfrage einschließlich der Antwort der Bundesregierung zu lesen, klicken Sie <media 1534 _blank>hier</media>.

 

<media 1547 _blank>Ein Artikel zum Thema der tageszeitung.</media>

 

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