Fachgespräch zur Tarifeinheit

Am 23. Juni hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den bisherigen Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ aufgehoben. Dieser Entscheidung folgt nun eine lebhafte Debatte, zumal eine gemeinsame Initiative von BDA und DGB eine gesetzliche Neuregelung der Tarifeinheit fordert. Das Thema ist komplex, von daher haben wir ein Fachgespräch mit drei Arbeitsrechtlern (Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Prof. Dr. Richard Giesen und Prof. Dr. Gregor Thüsing) sowie Dr. Reinhard Göhner (BDA), Helga Nielebock (DGB) und Ilona Ritter (Vereinigung Cockpit) veranstaltet. Mit dieser Diskussion als Grundlage werden wir nun in der Fraktion eine abschließende grüne Position entwickeln.

 

Der bisherige Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ besagte: wenn in einem Betrieb zwei Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften galten, verdrängte der speziellere den allgemeineren Tarifvertrag (Spezialitätsprinzip). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Rechtsprechung zur Tarifeinheit revidiert und vertritt nun die Auffassung, dass Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften mit überschneidenden Geltungsbereiche nebeneinander gelten. Damit besteht nach dem BAG Tarifpluralität und Tarifkonkurrenz.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) befürchten aufgrund des Urteils eine Zersplitterung der Tariflandschaft und fordern gemeinsam eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit im Tarifvertragsgesetz . Bei überschneidendem Geltungsbereich soll nicht mehr die gewerkschaftliche Minderheit sondern die Mehrheit im Betrieb für den Tarifvertrag ausschlaggebend sein. Dabei soll für den Zeitraum des Tarifvertrags die Friedenspflicht auch für die die anderen Gewerkschaften gelten, deren Tarifvertrag nicht zum Zuge kommt.

 

Die Berufsgewerkschaften, die einzelne Berufsgruppen wie Fluglotsen, Lokführer, Ärzte, Flugbegleiter oder Piloten vertreten, begrüßen hingegen das Urteil und lehnen die gemeinsame Initiative der beiden großen Verbände zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit ab. Sie erwarten dadurch erhebliche Nachteile und sorgen sich um ihre Existenz.

 

Die Arbeitsrechtler sind sich über die Auswirkungen und die vom DGB und der BDA angestoßene gesetzgeberische Maßnahme nicht einig. Prof. Dr. Giesen unterstützt den Vorschlag von BDA und DGB, denn er befürchtet englische Verhältnisse und Dauerstreiks sowie eine Zersplitterung der Tariflandschaft. Prof. Dr. Däubler hingegen plädierte dafür abzuwarten, da er keine erheblichen Veränderungen in der Tariflandschaft durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vermutet. Zudem sieht er im Vorschlag von DGB und BDA einen Angriff auf die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Prof. Dr. Thüsing hingegen schlägt einen Mittelweg vor. Das Mehrheitsprinzip soll auf spezifische Arbeitnehmergruppen bezogen werden. Zudem solle der Vorrang des Streikrechts für jene Gewerkschaften gelten, die bei einer Auseinandersetzung um einen Firmentarifvertrag über die meisten Mitglieder nicht im Betrieb sondern im Unternehmen verfügen.

 

Das Fachgespräch war hochinteressant. Die Diskussion wurde auf hohem Niveau geführt und durch sachkundige Besucher_innen bereichert. Jetzt nach dem Fachgespräch werten wir alle Argumente und Positionen aus und werden damit die Debatte in der grünen Bundestagsfraktion beginnen.

 

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