Antrag zum Gesetzentwurf zur Leiharbeit

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leiharbeit ist eine Minimalreform. Wir haben den Gesetzentwurf abgelehnt und einen Entschließungsantrag zur Abstimmung gestellt. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales habe ich auf unsere Maximalforderungen verzichtet und Änderungsanträge gestellt, um wenigstens den vorliegenden Gesetzentwurf zu verbessern. Alle Anträge wurden abgelehnt. Mit der so genannten Reform der Bundesregierung bleiben die Probleme auf dem Arbeitsmarkt und die Benachteiligung der Leiharbeitskräfte bestehen. Es droht weiterhin die Gefahr, dass Stammbelegschaften substituiert werden. Nur mit einer umfassenden Regulierung kann aber der Missbrauch in der Leiharbeit verhindert werden.

 

Mehr dazu:

 

<media 1800 _blank>Der Entschließungsantrag zum Thema.</media>

 

<media 1801 _blank>Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf.</media>

 

Die Bundestagsrede zum Thema.

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