Das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) befindet sich seit Anfang 2010 im teilweisen Wirkbetrieb. Insbesondere die Arbeitgeber kommen derzeit ihrer gesetzlichen Einmeldepflicht nach. Bereits im Oktober 2010 lagen bei der Zentralen Sammelstelle (ZSS) die Daten von über 30 Millionen Beschäftigten mit insgesamt 283 Millionen Datensätzen vor, das entspricht ca. 83 Prozent der möglichen einsendenden Stellen. Der Koalitionsausschuss der Regierungsfraktionen hat am 18. November 2010 festgelegt, dass der Beginn der Datenabrufe durch Behörden gesetzlich von 2012 auf 2014 verschoben werden soll. Hierfür dürften die völlig aus dem Ruder gelaufenen Kosten und der massive Widerstand von Kommunen, von Unternehmerseite sowie von Datenschützern maßgeblich gewesen sein. Gegen das ELENA-Verfahren sind zudem Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Mit der Aussetzung des Wirkbetriebes verschärft sich aber die ohnehin verfassungsrechtlich höchst problematische Tatsache, dass ein gewaltiger Vorratsdatenspeicher mit zum Teil sehr sensitiven Daten von sämtlichen Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland entsteht, der zumindest bis 2014, also für bis zu vier Jahre völlig funktionslos bleibt und zu keinerlei konkreten Zwecken vorgehalten wird. Für den Beschluss der Bundesregierung aus dem November 2010 liegt bis heute keine gesetzliche Regelung vor. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung bleibt es deshalb bei der jetzigen Regelung des ELENA-Verfahrensgesetzes. Danach sind alle Arbeitgeber und Dienstherren seit 1. Januar 2010 im Rahmen von ELENA verpflichtet, die Daten aller Beschäftigten, Beamten oder Richter monatlich zu melden.
<media 1882 _blank>Um den kompletten Antrag zu lesen, klicken Sie hier. </media>



